Grundstückskaufsteuerrechner
Immobilienpreis* (in EUR)
Anmeldung beim Katasteramt erforderlich
Übersetzungsdienst erforderlich
Insgesamt
Der Kaufvertrag für Immobilien muss notariell beglaubigt werden. Dieser Vertrag wird in der Form eines "notarski zapis" abgeschlossen, dessen Beglaubigungskosten gemäß Absatz 1 und 2 des Tarifnummer 1 der notariellen Gebührenordnung festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 wird eine progressive Skala der Immobilienumsatzsteuer eingeführt, die bei 3% des Wertes beginnt.
Die berechnete Summe ist nur informativ und hat keine rechtliche Verbindlichkeit.